CDU-Arbeitskreis fordert Prüfung eines AfD-Verbots – doch die Partei bleibt gespalten

Irmengard Steinberg
Irmengard Steinberg
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Ein historisches Dokument mit einer Straßenszene, einem Fahnenmast, Gebäuden, Bäumen und einem Himmel, überlagert mit Text aus der ersten Fassung der deutschen Verfassung.Irmengard Steinberg

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDU-Arbeitskreis fordert Prüfung eines AfD-Verbots – doch die Partei bleibt gespalten

Der arbeitsnahen Flügel der nordrhein-westfälischen CDU hat eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot der rechtsextremen AfD gefordert. Die als CDA NRW bekannte Gruppe verabschiedete auf einer Veranstaltung in Kamen einen Beschluss, der eine detaillierte Bewertung möglicher Maßnahmen anmahnt. Ihr Appell richtet sich direkt an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

In dem Beschluss wird von der Bundesregierung ein Statusbericht angefordert. Dieser soll die rechtliche Einschätzung eines AfD-Verbots, die vorliegenden Beweise sowie mögliche nächste Schritte umfassen. Die CDA NRW strebt zudem einen Ausschluss der Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung an – gestützt auf Artikel 21 des Grundgesetzes und die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts.

Ziel der Initiative ist es, die demokratische Ordnung Deutschlands durch rechtlich fundierte Schritte zu schützen. Bisher hat die Bundesregierung jedoch noch nicht offiziell auf den Vorstoß reagiert. Stand Februar 2026 liegen weder öffentliche Stellungnahmen noch konkrete Schritte in Richtung eines Verbots vor.

Innerhalb von CDU und CSU gibt es weiterhin Widerstand gegen ein Verbot. Politiker wie Markus Söder (CSU) und Wilhelm Gebhard (CDU) haben sich gegen ein Verbot oder eine Prüfung ausgesprochen. Stattdessen befürworten sie eine weitere Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, Deutschlands Inlandsnachrichtendienst.

Der Aufruf der CDA NRW erhöht den Druck auf eine formelle Bewertung des Status der AfD. Würde der geforderte Bericht erstellt, müsste er die rechtlichen und verfahrensrechtlichen Hürden darlegen. Bisher hat die Bundesregierung jedoch keine offiziellen Schritte in Richtung eines Verbots eingeleitet.

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