Skandal um fehlerhafte Polizeirazzia in Menden: Generalstaatsanwalt übt harte Kritik

Irmengard Steinberg
Irmengard Steinberg
2 Min.
Ein altes Buch mit dem Titel 'Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue' liegt aufgeschlagen da und zeigt eine Seite mit schwarzem Text.Irmengard Steinberg

Interne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Skandal um fehlerhafte Polizeirazzia in Menden: Generalstaatsanwalt übt harte Kritik

Umstrittene Polizeirazzia in Menden löst scharfe Kritik an Ermittlern aus

Eine umstrittene Polizeirazzia in Menden hat zu heftiger Kritik an den Ermittlern geführt, nachdem zwei junge Menschen die Durchsuchungen gerichtlich angefochten hatten. Das Landgericht Arnsberg entschied in beiden Fällen zugunsten der Betroffenen und deckte dabei gravierende Mängel in der Fallbearbeitung auf. Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat nun das Vorgehen des zuständigen Ermittlers in der Graffiti-Affäre scharf verurteilt.

Im April hatten Beamte die Wohnung einer jungen SPD-Politikerin sowie das Elternhaus eines Bekannten durchsucht. Beide stehen weiterhin unter Verdacht, obwohl keine akute Gefahr festgestellt wurde. Der Generalstaatsanwalt erklärte später, der verantwortliche Staatsanwalt hätte die Akten vor der Genehmigung der Razzien gründlicher prüfen müssen.

Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem zwei USB-Sticks und ein Notizbuch der Politikerin sowie ein Laptop und Sprühdosen des Bekannten beschlagnahmt. Zwar behauptete die Staatsanwaltschaft, die Gegenstände der Politikerin seien bereits im September zurückgegeben worden, tatsächlich erhielt sie jedoch erst kürzlich. Der Laptop und die Sprühdosen befinden sich weiterhin in Polizeigewahrsam.

Die junge Frau setzte sich erfolgreich gegen die Durchsuchung bei ihr zur Wehr, und auch der Anwalt des jungen Mannes erstritt eine ähnliche gerichtliche Aufhebung. Diese Urteile veranlassten den Generalstaatsanwalt, den Ermittler in Arnsberg für die fehlerhafte Fallbearbeitung zu kritisieren.

Die Gerichtsentscheidungen werfen Fragen zur Handhabung der Mender Graffiti-Ermittlungen auf. Die Kritik des Generalstaatsanwalts unterstreicht verfahrensrechtliche Versäumnisse, während die verzögerte Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände zusätzliche Bedenken weckt. Der Fall bleibt unter Beobachtung, da die Ermittlungen gegen beide Personen noch andauern.

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