Psychogene Erblindung vor Gericht: Kampf um Anerkennung als Behinderung

Gisbert Huhn
Gisbert Huhn
2 Min.
Eine Person hält ein kleines, klares Hörgerät in der Hand, mit einem unscharfen Hintergrund.Gisbert Huhn

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Psychogene Erblindung vor Gericht: Kampf um Anerkennung als Behinderung

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt klagt gegen einen Bescheid des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), nachdem ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt wurden. Streitpunkt ist, ob psychogene Erblindung – eine Sehstörung ohne körperliche Augenschäden – nach deutschem Recht als gesetzliche Blindheit anerkannt wird. Ihr Fall wird nun am 27. Februar 2023 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) verhandelt.

Die Klägerin hatte ihren Fall bereits 2018 beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht und gefordert, ihre psychogene Erblindung als schwere Behinderung anzuerkennen. Das Gericht erster Instanz entschied jedoch gegen sie. Durch Verzögerungen infolge der COVID-19-Pandemie und ein spät eingeholtes Gutachten zog sich das Verfahren bis 2022 hin.

Ein Experte der Universität Tübingen untersuchte ihren Zustand und stellte Widersprüche fest: Während die Frau vollständige Erblindung angab, wiesen Tests eine nahezu normale Sehkraft am rechten Auge und eine sehr gute Sehschärfe am linken nach. Das Gericht erste Instanz zweifelte zudem an, ob ihre Beeinträchtigung tatsächlich bestand, übertrieben dargestellt oder sogar vorgetäuscht wurde.

Psychogene Erblindung tritt meist nach schweren Traumata auf, ohne dass körperliche Schäden an Augen oder Nerven nachweisbar sind. Der LWL lehnte ihre Anträge mit der Begründung ab, dass das deutsche Recht diese Störung nicht als Blindheit einstufe. Nun wird der 12. Senat des OVG prüfen, ob psychogene Erblindung die gesetzliche Definition von Blindheit – basierend auf der gemessenen Sehschärfe – erfüllt. Ein Urteil wird nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2023 erwartet.

Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf Leistungen nach den aktuellen deutschen Behindertenregelungen hat. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für die Bewertung psychogener Erkrankungen in künftigen Streitfällen zur Anerkennung von Behinderungen haben.

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