BGH-Urteil: Deutsche Bank verliert Postbank-Streit nach 12 Jahren

Gisbert Huhn
Gisbert Huhn
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Ein altes Buch mit floraler Gestaltung auf dem Cover, betitelt "Die Betrugereierten der Bank fürs" vor schwarzem Hintergrund.Gisbert Huhn

BGH verwirft Deutsche Bank's Beschwerde im Postbank-Streit - BGH-Urteil: Deutsche Bank verliert Postbank-Streit nach 12 Jahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Streits stand die Angemessenheit eines Übernahmeangebots aus dem Jahr 2010 – nun entschied das Gericht zugunsten der Anleger. Die letzte Revision der Deutschen Bank wurde abgewiesen, womit eine frühere Entscheidung bestätigt wird, wonach die Bank die Postbank bereits vor dem offiziellen Angebot kontrolliert habe.

Der Fall begann, als 13 ehemalige Postbank-Aktionäre die Deutsche Bank wegen des Übernahmeangebots von 2010 verklagten. Sie argumentierten, die gezahlten 25 Euro pro Aktie seien viel zu niedrig gewesen, und forderten stattdessen 57,25 Euro – den Aktienkurs der Jahre 2008 und 2009. Die Kläger hielten daran fest, dass die Deutsche Bank die Postbank bereits vor dem offiziellen Angebot faktisch kontrolliert habe, was das Angebot ungerecht mache.

Das Oberlandesgericht Köln hatte zunächst den Aktionären recht gegeben, woraufhin die Deutsche Bank vor den BGH zog. Am 25. Februar 2026 bestätigte der BGH das Urteil der Vorinstanz in vollem Umfang. Diese Entscheidung bedeutet, dass die verbleibenden Kläger – weniger als 10 % der ursprünglichen Gruppe – nun die volle Differenz zwischen den gezahlten 25 Euro und den geforderten 57,25 Euro erhalten.

Obwohl das Urteil einen klaren Sieg für die Aktionäre darstellt, teilte die Deutsche Bank mit, dass es keine finanziellen Auswirkungen für sie habe. Die Bank hatte bereits Rückstellungen für die erforderlichen Zahlungen gebildet, sodass das Ergebnis ihre Finanzen nicht belastet.

Mit der Entscheidung des BGH findet ein seit über einem Jahrzehnt andauernder Streit sein Ende. Ehemalige Postbank-Aktionäre, die sich nicht früher verglichen haben, erhalten nun eine Entschädigung auf Basis des höheren Aktienkurses von 2008/2009. Da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind, ist das Urteil nun rechtskräftig und abschließend.

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