Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Trennung
Gisbert HuhnEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Trennung
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht stufte die Tat als Totschlag ein und wies den ursprünglichen Vorwurf des Mordes durch die Staatsanwaltschaft zurück.
Der Fall begann, nachdem der Angeklagte seine Ex-Partnerin angegriffen hatte, die sich von ihm trennen wollte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte zunächst, es handele sich um einen aus niederen Beweggründen wie Rache oder Besitzansprüchen motivierten Mord. Später einigten sich jedoch sowohl die Verteidigung als auch die Anklage darauf, dass die Beweislage dies nicht stütze.
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Mann aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte – nicht aus Boshaftigkeit. Die Richter fanden keine Anzeichen für übermäßige Kontrolle oder Vorsatz. Stattdessen sahen sie den Grund für die Tat in der Entscheidung der Frau, die Beziehung zu beenden.
Obwohl das Urteil auf Totschlag lautet, ist das Verfahren noch nicht rechtskräftig. Bevor die Strafe endgültig feststeht, sind weitere Berufungen möglich.
Der Verurteilte erhielt eine zehnjährige Haftstrafe für die tödliche Messerattacke. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf seinen emotionalen Zustand zum Zeitpunkt der Tat und nicht auf Rache oder Vorsatz. Der Fall könnte noch weitere juristische Überprüfungen durchlaufen.






