26 March 2026, 08:29

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Ein Schild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person daneben, umgeben von Bäumen, Strommasten, einem Haus und dem Himmel.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde wurde kürzlich mit 59 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Der Vorfall ereignete sich während einer Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Trotz der hohen Geschwindigkeit wurde der Fahrer nicht sofort angehalten.

Die Messung fand in einem Bereich mit strengen Tempolimits wegen der angrenzenden Schulen und Freizeiteinrichtungen statt. Obwohl der Radfahrer die zulässige Geschwindigkeit fast verdoppelte, erfolgte keine unmittelbare Maßnahme. Die Behörden bestätigten später, dass die Strafen für Radfahrer anders ausfallen als für motorisierte Fahrzeuge.

Geldbußen für zu schnelle Radfahrer sind in Deutschland nicht wie bei Autos einheitlich geregelt. Stattdessen hängen die Konsequenzen von der Situation ab – etwa von der Nähe zu Schulen oder einer möglichen Gefährdung anderer. In diesem Fall hätte der Radfahrer bei einer Kontrolle wahrscheinlich ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro zahlen müssen. Ein Punkt in Flensburg wäre zudem möglich gewesen, wenn eine konkrete Gefährdung nachgewiesen worden wäre.

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Der Radfahrer gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei der Aktion gemessen wurden. Da jedoch kein sofortiger Eingriff erfolgte, blieb der Verstoß ohne direkte Folgen. Anders als Autofahrer unterliegen Radfahrer keinem festen Bußgeldkatalog für Tempoverschreitungen.

Der Vorfall zeigt, dass Geschwindigkeitsregeln für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Radfahrer. Die Strafen fallen zwar niedriger aus als für Kraftfahrer, können aber je nach Kontext verhängt werden. Besonders in Schulnähe und stark frequentierten Bereichen wird strenger kontrolliert, und die Höhe der Sanktionen richtet sich nach dem Ausmaß der Gefährdung.

Quelle