Polizei beschlagnahmt 109-Dezibel-Biturbo in Witten wegen illegaler Umbauten
Gisbert HuhnPolizei beschlagnahmt 109-Dezibel-Biturbo in Witten wegen illegaler Umbauten
In Witten haben Polizeibeamte einen Hochleistungswagen beschlagnahmt, nachdem dieser Geräuschpegel weit über den gesetzlichen Grenzwerten produziert hatte. Dem Fahrzeughalter drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen, da Umbauten die Betriebserlaubnis des Wagens ungültig gemacht haben.
Das Fahrzeug, ein Biturbo-Modell, stand in einer absoluten Halteverbotszone, als Beamte den Motorlärm mit 109 Dezibel maßen – deutlich über der erlaubten Obergrenze von 82 dB. Der Vorfall ereignete sich in der Holbeinstraße, wo das Auto in einem gesperrten Bereich abgestellt worden war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Lärmemissionen die Vorschriften erheblich überschritten. Der Besitzer gab zwar zu, dass es sich um ein Biturbo-Fahrzeug handele, behauptete jedoch, die Lautstärke sei für solche Modelle typisch.
Die Behörden vermuten, dass die Motorsteuerung mit leistungsoptimierender Software manipuliert wurde. Diese Veränderung führte dazu, dass die Betriebserlaubnis des Wagens für ungültig erklärt wurde. In der Folge wurde das Fahrzeug beschlagnahmt und zur weiteren technischen Untersuchung sichergestellt.
Obwohl es in Deutschland derzeit keine spezifischen Gesetze gibt, die gezielt laute oder nachgerüstete Hochleistungsfahrzeuge regulieren, werden die allgemeinen Vorschriften verschärft. Ab März 2026 gelten strengere TÜV-Prüfungen, bei denen Verspätungen mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können. Gleichzeitig hat die EU ihre Klimapolitik angepasst: Statt eines kompletten Verbrenner-Verbots ab 2035 gilt nun ein Ziel von 90 Prozent CO₂-Reduktion, das bestimmte Ausgleichsregelungen für Emissionen zulässt. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagen weiterhin auf schärfere Maßnahmen und fordern ein mögliches Verbot des Verbrenner-Verkaufs ab 2030.
Das Fahrzeug bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Der Halter muss sich nun mit den verwaltungsrechtlichen Verfahren wegen der ungültigen Betriebserlaubnis auseinandersetzen. Sollte er der illegalen Umbauten überführt werden, könnten weitere Strafen nach geltendem Verkehrs- und Umweltrecht folgen.






