NRW plant: Richter sollen bis 69 arbeiten dürfen – freiwillig und flexibel
Gisbert HuhnRichter in NRW können länger arbeiten - NRW plant: Richter sollen bis 69 arbeiten dürfen – freiwillig und flexibel
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum Alter von 69 Jahren arbeiten – wenn es nach den neuen Plänen der Landesregierung geht. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der freiwillige Verlängerungen über das bisherige Renteneintrittsalter von 67 Jahren hinaus ermöglicht. Behördenvertreter begründen den Schritt mit der Notwendigkeit, dem Justizsystem mehr Flexibilität durch erfahrenes Personal zu verschaffen.
Der Vorschlag geht auf einen Antrag des Landtages aus Anfang Juli zurück. Die Abgeordneten hatten die Regierung aufgefordert, das Landesrichtergesetz zu ändern, das derzeit ein festes Pensionsalter vorsieht.
Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte die Vorteile, erfahrene Richter im Dienst zu behalten. Er argumentierte, ihr Fachwissen bleibe wertvoll, und freiwillige Verlängerungen würden helfen, die Arbeitsbelastung effizienter zu bewältigen. Derzeit ist es Richtern in Nordrhein-Westfalen nicht möglich, über das 67. Lebensjahr hinaus zu arbeiten.
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag weiter beraten. Bei einer Zustimmung könnten Richter künftig bis zu zwei zusätzliche Jahre in ihren Ämtern bleiben.
Die Änderung würde einen Bruch mit dem bisherigen System bedeuten, das den Ruhestand mit 67 zwingend vorsieht. Richter, die länger im Dienst bleiben möchten, müssten eine Verlängerung beantragen. Die Landesregierung erwartet, dass die Maßnahme zur Stabilität der Gerichte beiträgt und gleichzeitig die Kompetenz erfahrener Juristen nutzt.






