Allianzen und Carrier verpflichten sich zur Kita-Reform - NRW-Kita-Reform bringt mehr Flexibilität und höhere Qualität ab 2027
Geplante Kita-Reform in Nordrhein-Westfalen nimmt Gestalt an
Die geplante Reform der Kindertagesstätten (Kitas) in Nordrhein-Westfalen hat einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht: Schlüsselige Akteure wie kommunale Spitzenverbände, Träger und Kirchen haben ein gemeinsames Positionspapier unterzeichnet. Darin einigen sie sich auf Maßnahmen, die mehr Flexibilität und eine bessere Qualität in der frühen Kinderbetreuung bringen sollen. Die Landesregierung will die Vorschläge nun als Grundlage für ein neues Gesetz nutzen, das bis 2026 verabschiedet werden soll.
Ein zentraler Punkt der Reform sind flexiblere Buchungsmöglichkeiten für Eltern. Ab dem 1. August 2027 können Betreuungszeiten in Fünf-Stunden-Blöcken statt nach starren Plänen gebucht werden. Zudem werden die Gruppengrößen angepasst – die Obergrenzen werden gelockert, um sie besser an die Nachfrage anzupassen.
Die Kitas sollen künftig in zwei unterschiedlichen Zeitmodellen arbeiten: Kern- und Randzeiten. Während der Kernzeiten gelten höhere Personalstandards und Qualifikationsanforderungen, in den Randzeiten sind die Regeln flexibler. Gleichzeitig wird der bürokratische Aufwand für die Träger verringert, etwa durch weniger Berichts- und Dokumentationspflichten.
Die Finanzierung wird im neuen System ausgebaut. Das Land stellt ab 2027 jährlich zusätzliche 200 Millionen Euro für die Kitas bereit. Allerdings entfällt die bisherige Regelung, wonach Eltern zwei gebührenfreie Jahre erhalten – die Beitragsgestaltung wird neu geregelt.
Als nächste Schritte soll das Positionspapier in einen konkreten Gesetzesentwurf überführt werden. Kommunale Vertreter fordern zügige Lösungen für noch offene Fragen, insbesondere zur Finanzierung und zu weiteren Verbesserungen der Flexibilität.
Die KiBiz-Reform soll am 1. August 2027 in Kraft treten, sobald das Gesetzgebungsverfahren 2026 abgeschlossen ist. Die Änderungen bringen dann flexiblere Buchungsoptionen, angepasste Personalregelungen und höhere Landeszuschüsse. Nun arbeiten Träger, Kommunen und Landesregierung gemeinsam an der finalen Ausgestaltung, bevor die Neuerungen umgesetzt werden.






