24 March 2026, 22:32

Medienanwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen von Verena Kerth vor Gericht

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Ankündigung eines vom Staat genehmigten Gesetzes zur Verbannung des Internets.

Medienanwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen von Verena Kerth vor Gericht

Der Medienanwalt Constantin Martinsdorf hat für die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erstritten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand heimlich gedrehtes Filmmaterial, das in einer Dokumentation verwendet wurde und damit gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstieß. Martinsdorf, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, handelte schnell, um eine weitere Verbreitung des Materials zu stoppen.

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Der Streit eskalierte, als private Videoaufnahmen von Kerth ohne ihre Zustimmung in der Dokumentation gezeigt wurden. Martinsdorf, der die Moderatorin vertritt, argumentierte, dass die unberechtigte Nutzung ihre Persönlichkeitsrechte verletze. Das Kölner Gericht gab dem Antrag statt und untersagte die weitere Verbreitung der Aufnahmen.

Medienrechtliche Fälle wie dieser erfordern sowohl Schnelligkeit als auch Präzision. Gerichte prüfen, ob glaubwürdige Beweise die Klage stützen, und berücksichtigen dabei auch das eigene Verhalten der betroffenen Person. Martinsdorf, der zudem auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, betonte die Bedeutung des Zeitfaktors in Eilverfahren – allerdings nie auf Kosten einer gründlichen Vorbereitung.

Der Jurist ist bei der Kanzlei Bietmann tätig, einer überregionalen Sozietät, die vor 30 Jahren von Prof. Dr. Rolf Bietmann gegründet wurde. Mit Sitz in Bergisch Gladbach, Kölnische Straße 2, bearbeitet die Kanzlei komplexe medienrechtliche Streitigkeiten. Die Kontaktdaten lauten: Telefon +49 2204 918900-0 und E-Mail [email protected].

Öffentlich zugängliche Daten zur üblichen Bearbeitungsdauer von einstweiligen Verfügungen in ähnlichen Fällen – etwa bei Marc Terenzi oder Oliver Pocher – gibt es nicht. Jedes Verfahren hängt von seinen spezifischen Umständen und Beweisen ab.

Die einstweilige Verfügung stellt sicher, dass Kerths Aufnahmen nicht weiter verbreitet werden. Das Urteil unterstreicht, wie deutsche Gerichte den Schutz der Privatsphäre gegen Medieninteressen abwägen. Martinsdorfs Erfolg in diesem Fall bestätigt, wie entscheidend schnelles und gut vorbereitetes juristisches Handeln in Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten ist.

Quelle