24 March 2026, 08:30

Kölner Cannabis-Händler kämpft um Legalisierung seiner Topfpflanzen vor Gericht

Gruppe von Menschen um ein Auto mit einer "Legalise Cannabis Ireland"-Plakette versammelt, die Papiere im Auto zeigt, vor Gebäuden unter einem klaren blauen Himmel.

Gericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Cannabis-Sämlingen - Kölner Cannabis-Händler kämpft um Legalisierung seiner Topfpflanzen vor Gericht

Ein Kölner Unternehmer sieht sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, nachdem er Stecklinge von Cannabispflanzen in Töpfen verkauft hatte. Die Stadt Köln hatte den Handel verboten und argumentiert, dies verstoße gegen das Cannabisgesetz. Doch ein örtliches Gericht entschied zunächst zugunsten des Geschäftsmanns – bis der Fall eine unerwartete Wendung nahm.

Der Unternehmer betrieb sowohl ein Ladengeschäft als auch einen Online-Shop für cannabisbezogene Produkte, darunter die umstrittenen Topfpflanzen. Die Kölner Behörden griffen ein und behaupteten, die Stecklinge seien illegal. Sie beriefen sich auf das Cannabisgesetz, das seit April 2024 in Kraft ist und lediglich den nichtkommerziellen Anbau für den Eigenbedarf erlaubt – nicht jedoch den gewerblichen Verkauf.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Unternehmer zunächst recht. Es urteilte, dass getopfte Stecklinge nicht als "Stecklinge" im Sinne des Gesetzes gelten. Später präzisierte das Gericht jedoch, dass ein Steckling, sobald er eingepflanzt werde, zu Cannabis werde – und sein gewerblicher Vertrieb damit weiterhin verboten bleibe.

Der Unternehmer kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sein Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen verhandelt. Der Streit zeigt die anhaltende Verwirrung um die deutschen Cannabisregeln, die zwar den privaten Anbau legalisierten, den kommerziellen Verkauf aber in einer rechtlichen Grauzone beließen.

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Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes gibt es nur wenige registrierte Anbauvereine. Evaluierungen aus dem späten Jahr 2025 wiesen auf eine schlechte Verfügbarkeit und einen weiterhin aktiven Schwarzmarkt hin. Zwar prognostizieren Schätzungen über 1.000 Vereine bis 2026, doch genaue Zahlen bleiben unklar.

Die Berufung wird entscheiden, ob der Unternehmer den Verkauf der Topfpflanzen wieder aufnehmen darf. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzfall für ähnliche Fälle unter den sich wandelnden Cannabisvorschriften Deutschlands werden. Bis dahin bleibt die rechtliche Unsicherheit eine Belastung für Unternehmen und Züchter gleichermaßen.

Quelle