23 May 2026, 10:24

Fake-Mahnungen der Bundesnetzagentur: Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab

Strafzahlung für Balkonkraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Fake-Mahnungen der Bundesnetzagentur: Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab

Betrügerische Schreiben zielen auf Besitzer kleiner Solaranlagen ab – Behörden warnen vor Fake-Mahnungen

In ganz Deutschland kursieren derzeit betrügerische Briefe, die sich an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen, etwa Balkon-Solarmodulen, richten. Die gefälschten Schreiben geben vor, vom Bundesnetzagentur zu stammen, und fordern Gebühren für angeblich nicht angemeldete Anlagen ein. Die Behörden haben nun öffentlich vor dem Betrug gewarnt.

In den gefälschten Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Balkon-Solarstromanlagen nicht im Marktstammdatenregister erfasst zu haben. Sie werden aufgefordert, die Anmeldung umgehend nachzuholen und einen jährlichen EEG-Bericht vorzulegen. Andernfalls drohe innerhalb von 14 Tagen ein Bußgeld in Höhe von 41,60 Euro – bei Ignorieren sogar eine „volle Strafe“ von 208 Euro.

Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Ungereimtheiten in den Schreiben hin, darunter falsche Absenderangaben, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Diese Auffälligkeiten belegen, dass es sich um Fälschungen handelt. Die Behörde rät allen Betroffenen, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.

Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Module innerhalb eines Monats nach Installation im Marktstammdatenregister anmelden. Zudem sind jährliche Zählerstandsmeldungen erforderlich, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Zwar können bei Verstößen tatsächlich Bußgelder verhängt werden – doch die Betrüger nutzen diese Regelung aus, um Empfänger zur Zahlung erfundener Strafen zu drängen.

Die Bundesnetzagentur betont, dass die Schreiben nicht von ihr stammen. Empfänger sollten keinesfalls antworten oder Geld überweisen, sondern umgehend Anzeige erstatten. Die korrekte Anmeldung von Balkon-Solaranlagen bleibt zwar Pflicht – jedoch ausschließlich über die offiziellen Kanäle.

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