Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Janos NeureutherElektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in ganz Deutschland verpflichtend. Das System soll die Arzneimittelsicherheit verbessern, indem es Behandlern einen klaren Überblick über die Verschreibungen und Therapien der Patienten ermöglicht.
Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer geschützten elektronischen Medikationsliste. Dadurch lassen sich Fehler reduzieren und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermeiden. Zudem bietet sie eine vollständige Übersicht über Arzneimittel, die von verschiedenen Fachärzten verordnet und in Apotheken ausgegeben werden.
Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung und betonen, dass sie die Arzneimittelversorgung sicherer mache. Mit der Gesundheitskarte können sie drei Tage lang auf Patientendaten zugreifen – dabei gelten für alle Mitarbeiter strenge Vertraulichkeitsregeln. Ab dem nächsten Jahr dürfen Apotheken zudem eigene Einträge ergänzen, etwa zu rezeptfreien Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln.
Die Kontrolle über ihre Daten bleibt bei den Patienten. Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über die App ihrer Krankenkasse oder direkt beim Versicherer einschränken.
Das verpflichtende ePA-System vereinheitlicht die digitale Dokumentation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patienten profitieren von weniger Medikationsfehlern und einer besser abgestimmten Behandlung. Der Zugriff unterliegt dabei strengen Regelungen: Apotheken und Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden.






