Drei Personen lösen Großalarm an Müngstener Brücke aus – Zugverkehr lahmgelegt
Janos NeureutherDrei Personen lösen Großalarm an Müngstener Brücke aus – Zugverkehr lahmgelegt
Drei Personen auf Müngstener Brücke gesichtet – Zugverkehr für über 40 Minuten unterbrochen
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Aufenthalt auf den Gleisanlagen zwang die Behörden, den Zugverkehr für mehr als 40 Minuten einzustellen. Rettungskräfte, darunter Polizei und Feuerwehr, rückten umgehend aus, um die Lage zu bereinigen.
Augenzeugen hatten die Gruppe – zwei Erwachsene und ein Kind – gegen 12:05 Uhr in der Nähe der Brücke bemerkt. Die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizeibehörde sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid wurden unverzüglich alarmiert. Bereits um 12:09 Uhr wurde die Strecke gesperrt; der Betrieb konnte erst um 12:50 Uhr wieder aufgenommen werden.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden gewesen seien, die zu beachten sind. Infolgedessen leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen wegen unerlaubten Betretens ein. Zudem wurden ihnen Polizeikosten in Höhe von 99,60 Euro in Rechnung gestellt.
Die finanziellen Folgen des Vorfalls reichen noch weiter: Die Stadt Solingen erließ einen Kostenbescheid nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalens und berechnete der Gruppe 656 Euro für den Feuerwehreinsatz. Die Wuppertaler Polizei forderte zudem 118,50 Euro pro Schuldner an; das Verfahren befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Kosten geltend gemacht werden, ein Zeitplan für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.
Der Vorfall verursachte erhebliche Behinderungen im Zugverkehr und band wertvolle Einsatzkräfte. Die Behörden haben nun rechtliche Schritte eingeleitet, um die entstandenen Kosten von den Verantwortlichen zurückzufordern. Der Fall unterstreicht die Gefahren und Konsequenzen, die mit dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen verbunden sind.






