Zollkontrollen in Borken decken massive Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Irmengard SteinbergZollkontrollen in Borken decken massive Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Zollbeamte aus Münster haben kürzlich in der Region Borken Kontrollen durchgeführt. Dabei überprüften sie fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen auf die Einhaltung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Die Aktion förderte in mehreren Betrieben Verstöße zutage.
Bei der ersten Kontrolle stellten die Beamten einen 68-jährigen Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis fest. In einem anderen Restaurant entdeckten sie einen Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung, zwei nicht sozialversicherungspflichtig gemeldete Beschäftigte sowie einen Angestellten, der nicht den Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Betrieb arbeiteten Mitarbeiter ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung. Zudem konnten dort zwei Beschäftigte auf Anfrage keine Ausweisdokumente vorlegen. Ein Mitarbeiter in einem weiteren Betrieb verweigerte die Zusammenarbeit mit dem Zollteam, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), bezeichnete die Anzahl der aufgedeckten Verstöße als „erschreckend“. Er betonte die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Rechtmäßigkeit der Beschäftigungsverhältnisse sicherzustellen.
Die Überprüfungen zeigten schwerwiegende Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen auf. Mehrere Unternehmen müssen nun mit weiteren Ermittlungen rechnen, und gegen mindestens eine Person wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Die Behörden unterstreichen, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind, um solche Missstände zu verhindern.






