10 June 2026, 08:22

Stichwahl in Düren: Kreiskommissar wird am 28. September 2025 gewählt

Wichtige Hinweise zur Stichwahl für den Landrat am 28. September 2025

Stichwahl in Düren: Kreiskommissar wird am 28. September 2025 gewählt

Stichwahl für den Posten des Kreiskommissars findet am 28. September 2025 in Düren statt

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Am 28. September 2025 wird in Düren die Stichwahl für das Amt des Kreiskommissars stattfinden. Wie bereits bei der Erstwahl am 14. September werden alle Wahllokale in der Stadt geöffnet sein. Den Wählerinnen und Wählern stehen sowohl die Briefwahl als auch die persönliche Stimmabgabe zur Verfügung.

Wer bereits für die erste Wahl die Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch. Wer neue Briefwahlunterlagen anfordern möchte, muss persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Lieferadresse angeben. Anträge können bis Freitag, den 26. September, 15:00 Uhr, online, per QR-Code oder schriftlich eingereicht werden.

Sollten die Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang nächster Woche eingetroffen sein, müssen sich die Wählerinnen und Wähler bis Samstag, den 27. September, 12:00 Uhr mittags, beim Wahlamt melden, um Ersatzdokumente anzufordern. Der Wahlbenachrichtigungsbrief aus der ersten Wahl bleibt für die Stichwahl gültig.

Für die Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auf der Website der Stadt finden sich detaillierte Informationen zu beiden Wahlverfahren, inklusive eines FAQ-Bereichs. Das Wahlamt steht für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Die Wahllokale werden am 28. September wie gewohnt geöffnet sein. Wählerinnen und Wähler müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Unterlagen für ihre gewählte Wahlmethode dabei haben. Bei offenen Fragen bleibt das Wahlamt der zentrale Ansprechpartner.

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