Stichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September gewählt
Irmtrud BolzmannStichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September gewählt
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl den Oberbürgermeister und den Landrat
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen und ihre Unterlagen damals per Post beantragt hatten, erhalten die Stichwahlunterlagen automatisch zugesandt. Die Unterlagen für die Briefwahl gehen allen Wahlberechtigten, die im Hauptwahlgang die Briefwahl beantragt hatten, am Montag, den 22. September, zu. Wer bis zum Samstag, den 27. September, um 12 Uhr keine Unterlagen erhalten hat, kann dies beim Wahlamt melden und Ersatzdokumente anfordern.
Die Wahllokale bleiben dieselben wie am 14. September. Sie sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer im ersten Wahlgang per Briefwahl gewählt hat, kann diesmal nicht persönlich im Wahllokal abstimmen.
Neue Anträge auf Briefwahl können weiterhin im direkten Wahlamt der Stadt mit einem gültigen Ausweisdokument gestellt werden. Ausgefüllte Stimmzettel müssen bis spätestens 16 Uhr am Sonntag in den städtischen Wahlbriefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden. In Notfällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, kann die Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag organisiert werden – Voraussetzung sind ein ärztliches Attest und eine bevollmächtigte Vertretung.
Das Wahlamt kann zudem Auskunft geben, ob Unterlagen beantragt wurden und in welchem Bearbeitungsstatus sich die Zusendung befindet.
In der Stichwahl werden sowohl das Amt des Oberbürgermeisters als auch das des Landrats entschieden. Die Wählerinnen und Wähler haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – persönlich oder per Briefwahl. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Fristen für Anträge und Abgaben unbedingt eingehalten werden.






