Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Stadtratswahl zurück – Verfahren bleibt umstritten
Janos NeureutherStadtverwaltung weist Einsprüche gegen Stadtratswahl zurück – Verfahren bleibt umstritten
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen das jüngste Ergebnis der Stadtratswahl zurückgewiesen. Die Klagen richteten sich gegen die Methode zur Berechnung der Sitzverteilung. Drei Mitglieder des Wahlausschusses hatten die Beschwerden eingereicht und die Fairness des Verfahrens infrage gestellt.
Die Einsprüche stammten von Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz, dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes. Sie argumentierten, das mathematische Verfahren zur Verteilung der Ratssitze sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung. Die Verwaltung wies die Beschwerden jedoch als unbegründet zurück – mit der Begründung, sie stützten sich auf falsche rechtliche Argumente.
Die Einsprechenden hatten sich auf die Geschäftsordnungen von Rat und Ausschüssen berufen, um ihre Position zu untermauern. Die Behörden wiesen jedoch darauf hin, dass diese Regeln in diesem Fall nicht anwendbar seien. Nach dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalens müssten solche Streitfälle vielmehr spezifische Verfahren einhalten.
Die erste Prüfung der Einsprüche obliegt dem Wahlprüfungsausschuss, der seine Arbeit aufnimmt, sobald der neue Rat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Weitere Entscheidungen über die Beschwerden liegen dann in der Hand der neu gewählten Ratsmitglieder. Unzufriedene Wähler oder Parteien haben ab der Bekanntgabe noch einen Monat Zeit, um zusätzliche Einsprüche einzulegen.
Die Abweisung der Klagen bedeutet, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Der Wahlprüfungsausschuss wird den Fall nach der ersten Ratssitzung weiter prüfen. Sollten keine neuen Einsprüche erhoben werden, bleibt das Wahlergebnis unverändert.






