Solingen warnt vor Qualitätsverlust im Rettungsdienst trotz Kostendruck
Gisbert HuhnSolingen warnt vor Qualitätsverlust im Rettungsdienst trotz Kostendruck
Die Stadt Solingen hat sich zu Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und Qualität des Rettungsdienstes geäußert. Sie betont, dass eine schnelle, zuverlässige und hochwertige Notfallversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin zugänglich bleiben müsse. Die Verwaltung stellt zudem klar, dass die Standards für die Notfallversorgung durch gesetzliche Vorgaben festgelegt werden und nicht in lokaler Entscheidungshoheit liegen.
Solingen weist die Verantwortung für steigende Kosten im Rettungsdienst von sich. Die Stadt argumentiert, dass die Kommunen keine unnötigen Erweiterungen der Dienstleistungen vornehmen und daher nicht für die erhöhten Ausgaben verantwortlich gemacht werden dürften. Gleichzeitig widerspricht sie Vorwürfen, lokale Behörden würden das Thema nutzen, um in Verhandlungen Sparmaßnahmen durchzusetzen.
Moderne Rettungswagen ermöglichen heute eine erweiterte Versorgung vor Ort, wodurch oft ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Einsätze, bei denen kein Transport erfolgt, werden zwar als „Fehlalarme“ eingestuft, doch die Stadt betont, dass auch diese Fälle voll erstattet werden müssten. Notfallversorgung, so Solingen, umfasse weit mehr als nur den Transport von Patientinnen und Patienten.
Für das Jahr 2026 wurde zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Krankenkassen eine vorläufige Einigung erzielt. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei lediglich um eine kurzfristige Lösung handele. Solingen warnt davor, die anstehende Phase der Qualitätssicherung als reines Sparprogramm darzustellen.
Oberstes Ziel der Stadt bleibt es, eine schnelle und wirksame Notfallversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Sie fordert eine vollständige Kostenerstattung für alle Leistungen – unabhängig davon, ob eine Patientin oder ein Patient ins Krankenhaus gebracht wird. Zudem mahnt Solingen an, dass die Debatte über die Finanzierung nicht einseitig zu Lasten der Kommunen geführt werden dürfe.
