07 June 2026, 12:22

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Reformdruck

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Reformdruck

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz sieht dafür lediglich eine einfache Erklärung beim Standesamt vor – Gutachten oder fachliche Stellungnahmen sind nicht mehr erforderlich. Doch wegen Befürchtungen über Missbrauch fordern nun drei Ministerinnen eine Reform.

Das Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft und schaffte damit frühere Hürden wie psychologische Begutachtungen oder gerichtliche Genehmigungen ab. Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Personen das vereinfachte Verfahren genutzt, um ihren rechtlichen Geschlechtseintrag anzupassen.

Einige prominente Fälle haben jedoch Debatten über möglichen Missbrauch ausgelöst. So ließ sich der Neonazi Sven Liebich dank des neuen Gesetzes offiziell in Marla-Svenja Liebich umbenennen und pocht nun darauf, eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen anzutreten. In einem anderen Fall änderte eine Polizistin in Nordrhein-Westfalen ihren Geschlechtseintrag, um eine Beförderung zu erlangen – der Versuch scheiterte, und sie musste später mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

Das Gesetz selbst sieht vor, dass Standesämter Anträge selbst bei Missbrauchsverdacht nicht ablehnen dürfen. Zudem garantiert es keine bestimmten Folgen, etwa die Unterbringung in einer bestimmten Haftanstalt, selbst wenn eine Geschlechtsänderung erschlichen wurde.

Drei Ministerinnen schlagen nun Änderungen vor, um diese Probleme zu beheben. Ihr Plan sieht vor, dass Standesämter in offensichtlichen Missbrauchsfällen Änderungen verweigern und die Anträge stattdessen an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle weiterleiten können. Zudem soll das Gesetz explizit rückwirkende Korrekturen von Personenstandsunterlagen ermöglichen, falls Betrug nachgewiesen wird. Ziel ist es, das Vertrauen in das System zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung anzutasten.

Die geplanten Anpassungen sollen Schlupflöcher schließen, ohne die Grundlagen des Gesetzes infrage zu stellen. Falls die Reform umgesetzt wird, erhalten Standesämter klarere Befugnisse, um fragwürdige Anträge zu prüfen. Unterdessen steigt die Zahl der Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen, weiter an.

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