NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste bis 2027
Nordrhein-Westfalen schließt Abkommen mit der GEMA zur Übernahme von Musiklizenzkosten
Nordrhein-Westfalen hat eine Vereinbarung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) getroffen, um die Lizenzgebühren für bestimmte Veranstaltungen zu übernehmen. Von dem Abkommen profitieren zehntausende gemeinnützige, karitative und religiöse Vereine im gesamten Bundesland. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für Organisationen zu verringern, die kostenlose öffentliche Veranstaltungen ausrichten.
Im Rahmen der neuen Initiative übernimmt das Land die Lizenzkosten für Events wie Sommerfeste, Dorffeste, Gemeinschaftsfeiern und Vereinsveranstaltungen. Jede Organisation kann pro Kalenderjahr bis zu vier Veranstaltungstage geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Eintritt frei ist, die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet wird und weitere festgelegte Kriterien erfüllt werden.
Rund 33.500 Organisationen sollen von der Regelung profitieren. Nordrhein-Westfalen hat dafür bis Ende 2027 drei Millionen Euro bereitgestellt. Langfristig könnten das Land und die GEMA den Geltungsbereich auf Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen ausweiten.
Guido Görtz (CDU) lobte die Einigung als „starkes Signal für das ehrenamtliche Engagement in der Region“. Die Vereinbarung stärke das lokale Kulturleben und fördere den Zusammenhalt in den Gemeinden, betonte er. Durch die Initiative sinken die Kosten für förderfähige Veranstaltungen, was vor allem ehrenamtlich organisierte Aktivitäten entlastet.
Interessierte Organisationen finden die genauen Teilnahmebedingungen und Antragsunterlagen auf der Website der GEMA. Die Förderung steht mindestens bis Ende 2027 zur Verfügung.






