NRW plant schärferes Wohnraumgerechtigkeitsgesetz gegen Mietwucher und Schimmelwohnungen
Irmtrud BolzmannGesetz gegen Schrottimmobilien und unerträgliche Wohnungen - NRW plant schärferes Wohnraumgerechtigkeitsgesetz gegen Mietwucher und Schimmelwohnungen
Nordrhein-Westfalen stellt Entwurf für neues Wohnraumgerechtigkeitsgesetz vor
Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf für ein neues Wohnraumgerechtigkeitsgesetz vorgelegt, das klare Standards für sicheres und würdevolles Wohnen setzen soll. Das geplante Gesetz ersetzt das Wohnraumstärkungsgesetz von 2021 und führt strengere Regeln für Vermieter und Mieter ein.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Wohn- und vorübergehenden Unterkünfte sicher, funktionsfähig und frei von schweren Mängeln sein müssen. Erstmals werden auch grundlegende Pflichten der Mieter zur Instandhaltung der Wohnung definiert. Ausbeuterische Mietpraktiken werden verboten, und Mindeststandards für Arbeiterunterkünfte werden durchgesetzt.
Um vernachlässigte Immobilien zu bekämpfen, sieht der Entwurf Durchsetzungsmaßnahmen vor: Behörden können Treuhänder für schlecht instand gehaltene Gebäude bestellen, in extremen Fällen ist unter strengen Auflagen sogar eine Enteignung möglich. Der Entwurf folgt einer landesweiten Razzia gegen minderwertigen Wohnraum, die bei einer Aktion im März 2026 in zwölf Städten – darunter Dortmund, Essen und Wuppertal – stattfand.
Interessensvertreter und Organisationen haben nun bis Mitte April Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Anschließend wird das Gesetz im Juni in den Landtag eingebracht, wo es debattiert und zur Abstimmung gestellt wird.
Falls verabschiedet, schafft das Wohnraumgerechtigkeitsgesetz einheitliche Regeln für bezahlbaren und bewohnbaren Wohnraum in ganz Nordrhein-Westfalen. Vermieter, die die Standards nicht erfüllen, müssen mit Eingriffen der Behörden rechnen, während Mieter klarere Rechte und Pflichten erhalten. Ziel des Gesetzes ist es, Ausbeutung zu reduzieren und die Wohnverhältnisse im Land flächendeckend zu verbessern.






