Neue IBAN-Prüfung bei Überweisungen sorgt für Verwirrung und mehr Sicherheit
Neue IBAN-Prüfung bei Überweisungen sorgt für Verwirrung und mehr Sicherheit
Verwirrung im Bankwesen
Seit zwei Monaten prüfen Banken vor Überweisungen den Namen des Empfängers. Was die Sicherheit erhöhen sollte, sorgt auch für Probleme.
- Dezember 2025, 03:46 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Banken und Versicherungen
Seit Kurzem müssen Banken vor der Abwicklung von Überweisungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Regelung, die bereits im gesamten Euroraum gilt, wird bis zum Sommer 2027 auf die gesamte EU ausgeweitet. Ziel ist es, Betrugsfälle zu reduzieren, indem sichergestellt wird, dass Zahlungen auf dem richtigen Konto ankommen.
Das System meldet Abweichungen, überlässt es jedoch den Banken, wie damit umgegangen wird. Verbraucher werden aufgefordert, die Angaben besonders sorgfältig zu prüfen, sobald Warnungen erscheinen.
Seit zwei Monaten vergleichen Banken bei Überweisungen zwischen Girokonten die Namen der Empfänger mit den zugehörigen IBANs. Die Regelung gilt nicht für Sparkonten oder andere Kontotypen. Der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council) empfiehlt den Banken, lediglich den ursprünglichen Absendervermerk anzuzeigen, ohne zusätzliche Daten preiszugeben.
Bei der Verarbeitung einer Zahlung gibt das System eines von vier Ergebnissen zurück: eine vollständige Übereinstimmung, einen ähnlichen, aber nicht identischen Namen, keine Übereinstimmung oder die Unmöglichkeit der Überprüfung. Vollständige Übereinstimmungen sind selten – insbesondere bei Unternehmens- und Behördentransaktionen, wo die eingetragenen Namen oft von denen abweichen, die im täglichen Zahlungsverkehr verwendet werden.
Stellt das System eine „ähnliche Übereinstimmung“ fest, zeigen manche Banken den tatsächlich hinterlegten Namen an. Allerdings unterscheiden sich die Kriterien, was als „Korrektur“ gilt, je nach Institut. Verbraucher, die eine Warnmeldung erhalten, sollten die IBAN noch einmal überprüfen und direkt mit dem Empfänger Kontakt aufnehmen, um die Angaben zu bestätigen.
Unternehmen und Finanzämter sind besonders von Abweichungen betroffen, da offizielle Register oft inkonsistente Eintragungen aufweisen. So kann etwa der im Handelsregister eingetragene Firmenname von dem abweichen, der auf Rechnungen oder im Schriftverkehr verwendet wird.
Die neuen Prüfungen erhöhen zwar die Sicherheit, setzen aber voraus, dass Nutzer bei Unstimmigkeiten aktiv werden. Warnungen sollten keinesfalls ignoriert werden, da Fehler zu fehlerhaften Überweisungen führen können. Bis zum Sommer 2027 wird das System auf alle EU-Überweisungen ausgeweitet – die Überprüfung wird dann ein Standardschritt im Zahlungsprozess sein.
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