03 May 2026, 10:26

Lünen erhält grünes Licht für Haushalt 2025 und Finanzsanierungsplan

Ein Plakat mit einem Kreisdiagramm, das die Förderbeträge für sauberes Wasser-Projekte bis 2007 zeigt, begleitet von erklärendem Text.

Lünen erhält grünes Licht für Haushalt 2025 und Finanzsanierungsplan

Die Stadt Lünen hat die Genehmigung für ihren Haushalt 2025 sowie den Finanzsanierungsplan erhalten. Der Kreistag des Kreises Unna gab am 14. Oktober 2025 grünes Licht – fünf Tage nach einer entsprechenden Ratssitzung in Lünen. Mit dieser Entscheidung kann die Stadt nach monatelanger finanzieller Unsicherheit nun Investitionen und freiwillige Projekte vorantreiben.

Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns verkündete die Zustimmung bereits in der Ratssitzung am 9. Oktober 2025. Er würdigte die Arbeit von Dr. André Jethon und seinem Team, die den Haushalt und das Finanzsanierungskonzept (FSK) erstellt hatten. Ohne diesen Plan hätte die Stadt in den kommenden Jahren mit einer übermäßigen Inanspruchnahme des Eigenkapitals rechnen müssen.

Das FSK umfasst 127 Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung mit einem Volumen von rund 429 Millionen Euro. Dazu zählen unter anderem Kostensenkungen, Anpassungen bei Gebühren und Steuern sowie Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung. Zudem will die Stadt das Landesgesetz zur Altenschuldenhilfe für langfristige Unterstützung nutzen.

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Von neuen Gewerbeentwicklungen und laufenden Digitalisierungsvorhaben erhoffen sich die Verantwortlichen positive Impulse. Mit dem nun beschlossenen Haushalt kann Lünen freiwillige Aufgaben und bisher blockierte Investitionen umsetzen. Bürgerinnen und Bürger können den vollständigen Haushalt 2025 sowie den Stellenplan online unter www.unsere-website/haushalt einsehen.

Die Genehmigung von Haushalt und FSK ebnet den Weg für Lünens anstehende Projekte. Die Stadt wird nun die 127 Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen und gleichzeitig durch Wirtschaftsförderung und digitale Modernisierung Wachstum anstreben. Ziel des Plans ist es, langfristige Stabilität zu sichern und eine weitere Aufzehrung des Eigenkapitals zu verhindern.

Quelle