Kölner Dom führt 2026 erstmals Eintrittsgeld für Besucher ein
Kölner Dom führt ab 1. Juli 2026 Eintrittsgeld ein
Ab dem 1. Juli 2026 wird für den Besuch des Kölner Doms, der zum UNESCO-Welterbe zählt, ein Eintrittsgeld von 12 Euro erhoben. Mit der Maßnahme soll die langfristige Finanzierung des Erhalts und des täglichen Betriebs des Bauwerks gesichert werden.
Nach der neuen Regelung ist das Innere der Kathedrale nicht mehr kostenlos zugänglich. Der Zugang zu Gottesdiensten bleibt jedoch für alle Besucher kostenfrei. Auch der Nordquerhausbereich steht außerhalb der Gottesdienstzeiten weiterhin für Gebete offen.
Kinder unter 13 Jahren haben freien Eintritt. Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studierende sowie Inhaber des Sozialpasses Nordrhein-Westfalen zahlen einen ermäßigten Preis von 6 Euro. Dompropst Guido Assmann betonte, dass es bei der Gebühr nicht um Gewinnerzielung gehe, sondern um die Sicherung des Fortbestands der Kathedrale.
Assmann zeigte sich überzeugt, dass das neue Eintrittsmodell erfolgreich sein werde. Die Maßnahme solle zudem das spirituelle Erleben des Raumes vertiefen und gleichzeitig seine Zukunft sichern. Die neue Gebührenregelung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und dient der Finanzierung von Instandhaltung und Betrieb. Kostenfreier Zugang bleibt für Gottesdienste und Gebete in ausgewiesenen Bereichen weiterhin möglich.






