Klimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten müssen vor Gericht
Janos NeureutherKlimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten müssen vor Gericht
Klimaschutzaktivisten müssen sich nach zwei getrennten Protestaktionen am Flughafen Köln/Bonn vor Gericht verantworten. Die Vorfälle führten zu erheblichen Behinderungen des Flugbetriebs. Die Behörden leiten nun rechtliche Schritte ein und fordern von den Beteiligten finanzielle Wiedergutmachung.
Am 24. Juli 2024 sollen fünf Aktivisten sich auf eine Startbahn geklebt haben. Dadurch kam der gesamte Flugverkehr für drei Stunden zum Erliegen. Jeder der fünf muss nun mit Kosten in Höhe von etwa 4.100 Euro für die verursachten Störungen rechnen.
Ein zweiter Protest ereignete sich am 15. August. Zwei Personen befestigten sich an einer Zufahrtsstraße zu einer Startbahn, woraufhin der Flugbetrieb für rund eine Stunde beeinträchtigt wurde. Den beiden drohen nun Forderungen von knapp 3.250 Euro pro Person.
Alle sechs Beteiligten der beiden Vorfälle werden wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs angeklagt. Die Verfahren liegen beim Amtsgericht Köln. Noch wurde keine Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens getroffen, ein Prozesstermin steht ebenfalls noch aus.
Der Flughafen beziffert die vorläufigen Schäden auf etwa 125.000 Euro und behält sich weitere Schadensersatzforderungen vor. Auch die Fluggesellschaft Eurowings kündigte an, Entschädigungszahlungen einzuklagen, und schätzt ihre Verluste auf rund 284.000 Euro. Die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe gegen die Beschuldigten dauert derweil an.






