15 May 2026, 16:32

IS-Rückkehrer aus Warendorf darf nach Tadschikistan abgeschoben werden

Gelblicher Rechtsdokument mit der Überschrift "Tribunal Révolutionnaire", der Hinrichtungsurteile in Frankreich detailliert.

Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer aus Warendorf darf nach Tadschikistan abgeschoben werden

Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatte, kann nun aus Deutschland abgeschoben werden. Die Behörden hatten seine Abschiebung zuvor gestoppt, da Befürchtungen bestanden, er könnte in Tadschikistan der Folter ausgesetzt werden. Dieses Abschiebungsverbot wurde nach einem langwierigen Rechtsstreit nun aufgehoben.

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Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, nachdem er sich dem IS angeschlossen hatte. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe.

2018 verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebungsverbot mit der Begründung, der Mann drohe bei einer Rückkehr nach Tadschikistan Folter. Doch 2024 gaben die tadschikischen Behörden Zusicherungen, dass er keiner grausamen Behandlung ausgesetzt werde. Daraufhin prüften deutsche Stellen das Verbot neu.

Das Verwaltungsgericht Münster kam in seiner Prüfung zu dem Schluss, dass „keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung“ bestehe. Als der Mann Widerspruch einlegte, wies das Gericht seinen Antrag im August 2024 zurück. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung später und stellte fest, dass sich die Verhältnisse in Tadschikistan so weit verbessert hätten, dass das Risiko gesunken sei.

Mit der Aufhebung des Abschiebungsverbots kann die Abschiebung nun vollzogen werden. Das Gerichtsverfahren ergab, dass die Zusicherungen Tadschikistans die früheren Bedenken hinsichtlich Folter ausräumten. Der Fall des Mannes markiert das Ende eines jahrelangen Streits über seine mögliche Abschiebung.

Quelle