Grundsteuer in Essen: Gerichtsurteil verzögert endgültige Bescheide für 2026
Irmtrud BolzmannGrundsteuer in Essen: Gerichtsurteil verzögert endgültige Bescheide für 2026
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein Urteil zu den Bewertungsmaßstäben der Grundsteuer gefällt, das direkte Auswirkungen auf Essen hat. Die am 4. Dezember 2025 verkündete Entscheidung verzögert die endgültige Festsetzung der Grundsteuerbescheide für 2026, während eine weitere rechtliche Prüfung stattfindet. Obwohl die Bürger ihre vorläufigen Bescheide Anfang Februar erhalten werden, könnten im Laufe des Jahres noch Anpassungen folgen.
Am 4. Dezember 2025 entschied das Gericht über differenzierte Bewertungsmaßstäbe für die Grundsteuer, was zu Unsicherheiten im Abrechnungsverfahren für Essen im Jahr 2026 führt. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es verschiebt jedoch die endgültige Festlegung der Steuerbeträge, bis die vollen Konsequenzen geprüft sind.
Die vorläufigen Grundsteuerbescheide werden am 3. Februar 2026 verschickt. Diese sind jedoch nur vorläufig, da ein zweiter, berichtigter Bescheid – geplant für den 4. Februar – mögliche Änderungen enthalten könnte, die von Grundstückseigentümern beantragt wurden. Korrekturen, die nach dem 3. Dezember 2025 eingereicht werden, finden jedoch in der ersten Bewertung keine Berücksichtigung.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird ein separater Bescheid die endgültigen Grundsteuersätze bestätigen, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten könnten. Gebührenbescheide, etwa für die Müllabfuhr, bleiben von der Verzögerung unberührt und werden wie geplant im Februar verschickt. Aufgrund der hohen Nachfrage müssen Bürger, die nach dem 3. Februar Unterstützung anfordern, mit längeren Wartezeiten rechnen.
Die Stadt rät Grundstückseigentümern, ihre vorläufigen Bescheide sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls umgehend Korrekturen einzureichen. Weitere Aktualisierungen hängen von der endgültigen rechtlichen Auslegung durch das Gericht ab.
Das Urteil führt zwar zu einer vorübergehenden Verzögerung, stoppt den Abrechnungsprozess jedoch nicht vollständig. Die Grundstückseigentümer in Essen erhalten ihre ersten Bescheide Anfang Februar, wobei spätere Überarbeitungen möglich sind. Die endgültigen Steuerbeträge könnten, sobald sie feststehen, rückwirkend ab Jahresbeginn gelten.






