11 April 2026, 00:31

Gericht stoppt umstrittene Solarausschreibungs-Regel – was das für Bieter bedeutet

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Gericht stoppt umstrittene Solarausschreibungs-Regel – was das für Bieter bedeutet

Deutsche Ausschreibungsregeln für Solaranlagen vor neuen juristischen Hürden – Gericht kippt umstrittene Beschränkung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine zentrale Regelung der Solarausschreibungen in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Demnach ist es unzulässig, mehrere Gebote für ein und denselben Standort pauschal auszuschließen. Gleichzeitig wartet das geplante "Solarpaket I" der Bundesregierung noch auf die Genehmigung der EU-Kommission, sodass die aktuellen Kapazitätsgrenzen vorerst bestehen bleiben.

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Im Mittelpunkt des Streits steht die bisherige 20-Megawatt-(MW)-Obergrenze für Freiflächen-Photovoltaik(PV)-Anlagen in den bestehenden Ausschreibungsrichtlinien. Die Bundesnetzagentur hatte bisher Gebote disqualifiziert, wenn sie die Kapazitäten mehrerer Anträge am selben Standort zusammenrechnete und so die Grenze als überschritten ansah. Das Gericht urteilte nun, dass diese Praxis rechtswidrig sei: Jedes Gebot müsse einzeln bewertet werden – vorausgesetzt, kein einzelnes Angebot übersteigt die 20-MW-Marke.

Die nationale Gesetzgebung sieht vor, die Grenze für künftige Solarparks auf 50 MW anzuheben. Doch bis die EU-Kommission dem "Solarpaket I" zustimmt, gilt weiterhin die 20-MW-Regel. Bieter können zwar weiterhin mehrere Angebote für einen Standort einreichen, müssen aber nachweisen, dass sie die Projekte tatsächlich umsetzen wollen und keine Scheinangebote abgeben.

Das Risiko der Vertragserfüllung liegt bei den Bietern: Wer zugeschlagene Projekte nicht realisiert, riskiert den Verlust der hinterlegten Sicherheit. Dies fällt in eine Phase, in der globale Marktveränderungen – etwa Chinas angepasste Preisregeln – die Gebotspreise in PV-Auktionen um bis zu 32 Prozent gedrückt haben.

Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass mehrere Gebote pro Standort zulässig sind, sofern jedes Einzelne unter 20 MW bleibt. Deutschlands Pläne für den Solarausbau bleiben jedoch bis zur EU-Beihilfegenehmigung auf Eis. Entwickler müssen sich vorerst mit den bestehenden Regeln arrangieren – bei gleichzeitiger Vorbereitung auf mögliche künftige Änderungen.

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