Chefarzt klagt gegen katholisches Krankenhaus: Wer entscheidet über Abbrüche?
Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Chefarzt klagt gegen katholisches Krankenhaus: Wer entscheidet über Abbrüche?
Ein viel beachteter Rechtsstreit zwischen einem leitenden Gynäkologen und einem katholischen Krankenhaus über das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche geht in die Berufung. Joachim Volz, Chefarzt der Gynäkologie am St.-Barbara-Hospital in Lippstadt, klagt gegen ein Verbot, das ihm selbst in seiner Privatpraxis die Durchführung der meisten Abbrüche untersagt. Der Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt – mit Protesten und einer Petition, die fast 300.000 Unterschriften für die Unterstützung des Arztes sammelte.
Der Konflikt begann, als der katholische Träger des Lippstädter Krankenhauses ein striktes Abbruchverbot durchsetzte. Laut dieser Regelung darf Volz Schwangerschaftsabbrüche nur in seltenen, gesetzlich klar definierten Fällen – etwa nach Vergewaltigung oder bei schwerwiegenden Gesundheitsrisiken – vornehmen. Er argumentiert, dass diese Einschränkung medizinische Fachkompetenz, Patientenrechte und das deutsche Recht ignoriert, das Abbrüche unter weiter gefassten Bedingungen zulässt.
Volz hatte seinen Fall zunächst im August vor dem Arbeitsgericht Hamm verhandelt, doch die Richter wiesen seine Klage ab. Sie bestätigten das Recht des Krankenhauses, das Verbot durchzusetzen, und ließen dem Arzt keine andere Wahl, als Berufung einzulegen. Die nächste Verhandlung findet am 5. Februar vor dem Oberlandesgericht Hamm statt. Der Streit hat öffentliche Empörung ausgelöst: Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich während der ersten Verhandlung in Lippstadt, um die Aufhebung des Verbots zu fordern. Gleichzeitig sammelte eine Petition mit dem Titel "Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist kein Verbrechen!" bereits 292.240 Unterschriften und zeigt damit die breite Unterstützung für Volz’ Position.
Im Kern des Falls steht der Konflikt zwischen religiös begründeten Krankenhausrichtlinien und medizinischer Ethik. Volz besteht darauf, dass Ärzte die Freiheit haben müssen, im besten Interesse ihrer Patientinnen zu handeln – ohne institutionelle Einmischung. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung könnte Präzedenzfall für die Frage werden, wie konfessionelle Krankenhäuser in Deutschland Beschränkungen bei medizinischen Eingriffen durchsetzen dürfen.
Die Berufungsverhandlung wird entscheiden, ob Volz Schwangerschaftsabbrüche wieder innerhalb der gesetzlichen Grenzen anbieten darf. Ein Urteil zu seinen Gunsten könnte die Möglichkeit religiöser Einrichtungen schwächen, derartige Verbote für ihr Personal durchzusetzen. Die Entscheidung wird voraussichtlich weitreichende Folgen für Ärzte, Patientinnen und Krankenhausrichtlinien in ganz Deutschland haben.
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