Bundesregierung lockert Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren und Unternehmen
Gisbert HuhnBundesregierung lockert Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren und Unternehmen
Die deutsche Bundesregierung hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen mildern die Vorgaben für Unternehmen, insbesondere für Betreiber von Rechenzentren, die ursprünglich strengen Regeln zur Energieeinsparung und Abfallvermeidung unterlagen.
Das Gesetz richtete sich zunächst an Behörden und Unternehmen, die ihren Energieverbrauch senken und Abfälle reduzieren mussten. Rechenzentren, die durch ihren hohen Strombedarf und Abwärme besonders im Fokus standen, sollten bis 2028 ihren gesamten Stromverbrauch durch erneuerbare Energien ausgleichen und Abwärme möglichst nutzen.
Die Reform verschiebt die Frist für erneuerbare Energien nun auf 2030. Die Pflicht zur Abwärmenutzung entfällt, es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz. Auch die Effizienzziele für Rechenzentren wurden gelockert: Statt zwei Jahren haben Betreiber nun vier Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Die Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Änderungen mit Bürokratieabbau und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnete die Reform als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch kritisierte die Neuregelung dagegen als „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Die neuen Regeln treten nach der Kabinettsfreigabe in Kraft.
