06 April 2026, 20:27

Aufstiegsstipendium 2025: Jetzt für finanzielle Förderung im Studium bewerben

Gruppe von Studenten, die in Berlin marschieren und eine bunt bemalte "Students for Future"-Fahne tragen - Foto: dpa/dpa-tmn

Aufstiegsstipendium 2025: Jetzt für finanzielle Förderung im Studium bewerben

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene öffnet neue Bewerbungsphase

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Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene hat seine aktuelle Bewerbungsfrist eröffnet und bietet finanzielle Unterstützung für motivierte Studierende mit Berufserfahrung. Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung können sich ab sofort um eine Förderung bewerben – die aktuelle Frist endet am 1. Dezember 2025. Erfolgreiche Bewerber:innen erhalten eine auf ihre Studienform zugeschnittene Förderung, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder berufsbegleitend studieren.

Zielgruppe und Voraussetzungen Das Stipendium richtet sich an Berufstätige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Weiterbildung vorweisen können. Bewerber:innen müssen zudem mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen. Entscheidend für die Auswahl ist auch die schulische oder berufliche Abschlussnote: Ein Durchschnitt von 1,9 oder besser erhöht die Chancen auf eine Förderung deutlich.

Bewerbungsverfahren in drei Schritten Der Auswahlprozess umfasst eine Online-Bewerbung, eine Kompetenzanalyse sowie ein abschließendes Auswahlgespräch. Studierende in Vollzeit erhalten bei erfolgreicher Bewerbung monatlich 1.072 Euro. Berufsbegleitend Studierende hingegen bekommen eine jährliche Pauschale von 3.045 Euro, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.

Fristen und Förderbeginn Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich, die Förderung selbst startet jedoch frühestens im April 2026. Die aktuelle Runde läuft noch bis zum 1. Dezember 2025 – Interessierte haben also ausreichend Zeit, ihre Unterlagen vorzubereiten.

Flexible Förderung für Beruf und Studium Das Aufstiegsstipendium bietet strukturierte finanzielle Unterstützung für Berufserfahrene, die sich weiterqualifizieren möchten. Vollzeitstudierende erhalten monatliche Zahlungen, während berufsbegleitend Studierende eine feste Jahresförderung bekommen. Die Auszahlung beginnt für alle Geförderten frühestens im April 2026 – vorausgesetzt, sie erfüllen die Auswahlkriterien.

Quelle