20 March 2026, 22:25

3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

Plakat mit Text, der besagt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, zusammen mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich derzeit eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihres mutmaßlichen Involvierens in einen 3,6-Millionen-Euro-Betrug an Krankenkassen vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren gemeinsam unnötige medizinische Hilfsmittel abgerechnet zu haben.

Laut Anklage beschaffte die Krankenschwester zwischen Februar 2020 und Juli 2022 gefälschte Rezepte für ein teures Wundversorgungs-Set namens SymbioInfekt TheraKit, das pro Packung rund 3.400 Euro kostete. Ihr Pflegedienst reichte anschließend die Rechnungen bei den Krankenkassen ein – obwohl die Staatsanwaltschaft die medizinische Notwendigkeit der Produkte bestreitet.

Der Apotheker soll den Großhandelspreis der Verbände einbehalten haben, abzüglich einer Provision von zehn Prozent für die Krankenschwester. In seiner Aussage beteuerte er jedoch, von dem Betrug nichts gewusst zu haben: Er habe sich auf Zusicherungen über geringere Kosten verlassen und geglaubt, dass Wundversorger keine direkten Abrechnungen mit den Kassen vornehmen dürften.

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Die Staatsanwaltschaft geht von gemeinsamer krimineller Absicht in 30 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs aus. Die insgesamt zu Unrecht erstattete Summe beläuft sich auf 3,6 Millionen Euro. Zwar wurden bereits rund 900.000 Euro zurückgezahlt, doch müsste der Apotheker im Falle einer Verurteilung monatlich 10.000 Euro tilgen, bis die volle Summe beglichen ist.

Eine Rückforderung der Gelder vom Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das beteiligte Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob Apotheker und Krankenschwester wissentlich an der Masche mitgewirkt haben. Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker den ausstehenden Betrag zurückerstatten, während die finanzielle Haftung der Krankenschwester aufgrund der Firmenpleite unklar bleibt. Der Fall verdeutlicht die finanziellen Risiken durch Abrechnungsbetrug im Gesundheitssystem.

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